Bilanzierungspflicht und Stifterforum
Die BürgerStiftung Rommerskirchen unterliegt als selbständige Stiftung einer jährlichen Bilanzierungspflicht gegenüber dem Land NRW. Damit wird sichergestellt, dass die ihr zufliessenden Gelder satzungsgemäß eingesetzt werden. Desgleichen ist sie verpflichtet alle Stifterinnen und Stifter einmal im Jahr zu einem Stifterforum einzuladen und dort über die Arbeit des vergangenen Jahres zu berichten. Im Sinne größtmöglicher Transparenz möchte die BürgerStiftung ihre Wirtschaftspläne und Tätigkeitsberichte darüber hinaus öffentlich zugänglich machen.