Wir über uns
Hand in Hand - Gemeinwohl stiften
Die Ende 2008 von engagierten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Rommerskirchen gegründete - und dabei von der Gemeindeverwaltung sowie der Sparkasse Neuss unterstützte - BürgerStiftung wird dort tätig, wo Handlungsbedarf besteht, der von anderen Einrichtungen nicht abgedeckt wird. Man will sich nicht damit begnügen, Missstände zu beklagen, sondern aktiv unser Gemeinwesen unterstützen. Dabei zählt jede noch so kleine Mithilfe!
Die Stiftung ist wirtschaftlich, politisch und konfessionell unabhängig. Die Mitglieder von Vorstand und Kuratorium arbeiten ehrenamtlich.
Der Anfang ist gemacht
Von der noch kleinen Kapitalbasis von ursprünglich 53.000 € ist das Stiftungskapital mittlerweile auf ca. 65.000 € angewachsen.
Nach wie vor sind aber Zustiftungen für eine dauerhafte Projektarbeit notwendig und von großer Bedeutung. Mit jeder neuen Stifterin/jedem neuen Stifter werden die Möglichkeiten der Stiftung stärker und effizienter. Denn das Stiftungskapital bleibt - im Gegensatz zur Spende - grundsätzlich erhalten und bringt dauerhaft Erträge, Jahr für Jahr.
Doch so wichtig daher sicher die Erhöhung des Stiftungskapitals ist, ist es derzeit nicht minder wichtig, die aktuelle Handlungsfähigkeit der Stiftung durch Spenden zu sichern und zu erhöhen.
Zukunft gestalten
Die bisher formulierten Förderziele umfassen unter anderem:
- Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie älteren Mitmenschen
- Förderung kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen
- Förderung der Sozialarbeit
- Umwelt und Naturschutz
- Förderung von Brauchtum und Heimat
Die Auswahl der Förderprojekte trifft der Vorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium gemäß den Vorgaben der durch das Land genehmigten Satzung. Bei größeren Zustiftungen kann der/die Stifter/in den Förderzweck auch selbst bestimmen.
Spenden, stiften und sich engagieren
Unterstützen können Sie die BürgerStiftung durch:
- eine einmalige Spende
- regelmäßige Beiträge als Spende
- eine Zustiftung
- persönliches Engagement
- als Stifterin oder Stifter Mitarbeit in Vorstand oder Kuratorium
- Ideen und Anregungen
Bilanzierungspflicht und Stifterforum
Die BürgerStiftung unterliegt als selbständige Stiftung einer jährlichen Bilanzierungspflicht gegenüber dem Land NRW. Damit wird sichergestellt, dass die ihr zufliessenden Gelder satzungsgemäß eingesetzt werden. Desgleichen ist sie verpflichtet, alle Stifterinnen und Stifter einmal im Jahr zu einem Stifterforum einzuladen und dort über die Arbeit des vergangenen Jahres zu berichten.